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Mit der Ersatzversorgung wird sichergestellt, dass alle Verbraucher mit Energie versorgt werden, auch wenn unklar ist, welcher Versorger zuständig ist. Für die Ersatzversorgung ist der örtliche Grundversorger zuständig. Im Netzgebiet Kierspe ist dies die Stadtwerke Kierspe GmbH. Die Belieferung erfolgt für maximal drei Monate. Danach erfolgt die Umstellung in die Grundversorgung. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kierspe GmbH.

Für Haushaltskunden* greift die Ersatzversorgung, wenn ein Energieversorger das Netznutzungsrecht verliert oder es zu ungeplanten Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommt.

Für Nicht-Haushaltskunden greift die Ersatzversorgung, wenn kein gültiger Energieliefervertrag besteht, ein Energieversorger das Netznutzungsrecht verliert oder es zu ungeplanten Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommt.

*Als Haushaltskunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Letztverbraucher mit einem überwiegend haushaltstypischen Verbrauch oder mit einem Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis 10.000 kWh pro Jahr.

Unabhängig von Ihrem Verbrauchsverhalten berechnen wir die nachfolgenden Preise:

 

Haushaltskunden gültig ab 01.02.2023

Tarif Arbeitspreis
Cent/kWh
Grundpreis
Euro/Monat
netto brutto netto brutto
Ersatzversorgung 15,97 17,09 12,33 13,20

 

Nicht Haushaltskunden gültig ab 01.02.2023

Für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung mit Standardlastprofilen (SLP)

Tarif Arbeitspreis
Cent/kWh
Grundpreis
Euro/Jahr
netto brutto netto brutto
Ersatzversorgung SLP 15,97 17,09 148,00 158,36

 

Wichtiger Hinweis:

Liebe Kundinnen und Kunden, aufgrund der aktuellen Marktsituation bitten wir um Ihr Verständnis, dass zurzeit keine Tarifabschlüsse möglich sind. Sobald wir unsere Angebote überarbeitet haben, finden Sie diese wieder auf unserer Website.

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