Sie haben keinen Energieliefervertrag abgeschlossen? Dann greift für Sie als Haushalts- und Nicht-Haushaltskunde gemäß §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Ersatzversorgung. Diese wird im Netzgebiet Kierspe von der Stadtwerke Kierspe GmbH durchgeführt. Die Belieferung erfolgt für maximal drei Monate. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kierspe GmbH.
Definition Haushaltskunden:
Als Haushaltskunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Letztverbraucher mit einem überwiegend haushaltstypischen Verbrauch oder mit einem Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis 10.000 kWh pro Jahr.