Aktuelle Informationen zur Soforthilfe (EWSG) sowie zur Strom- und Gaspreisbremse (StromPBG bzw. EWPBG)

 

1. Stufe: Soforthilfe Gas

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten wollte die Bundesregierung Gas- und Wärmekunden so schnell wie möglich finanziell entlasten. Gemäß § 2 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) erhielten betroffene Kunden eine einmalige Entlastung im Dezember 2022. Diese diente der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der regulären Gas- und Wärmepreisbremse.

 

2. Stufe: Energiepreisbremsen für Strom und Gas

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember die Gesetze zur Einführung der sogenannten Strompreisbremse sowie der Gas-/Wärmepreisbremse zugestimmt. Diese gelten ab dem 01.03.2023 und entlasten Verbraucher und Gewerbekunden rückwirkend zum 01.01.2023.

Die Energiepreisbremsen für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen betragen:

- bei Strom 40 Cent/kWh

- bei Gas 12 Cent/kWh.

Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent der ermittelten relevanten Verbrauchsmengen. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch zahlen die Kunden den vereinbarten Vertragspreis.

Mit Wirkung zum 1. April 2023 berücksichtigen und verrechnen wir die Entlastungsbeträge entsprechend. Damit verbunden erhalten betroffene Kunden auch neue – in der Regel niedrigere – Abschlagsbeträge.

Alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten ein ausführliches und individuelles Anschreiben mit allen wichtigen Informationen zu den Preisbremsen. Für weiterführende Informationen haben wir ein Musterschreiben mit Erklärungen bereitgestellt:

Wie die Entlastungsbeträge berechnet werden, erklärt Ihnen zudem folgendes Video:

Wir werden die Entlastungen selbstverständlich an alle Kunden weitergeben. An dieser Stelle werden wir häufig gestellte Fragen zu den Preisbremsen beantworten. Bereits heute finden Sie hier ausführliche FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Link zu den FAQ zur Wärme- und Gaspreisbremse: FAQ Gaspreisbremse

Link zu den FAQ zur Strompreisbremse: FAQ Strompreisbremse

Hier können Sie Ihren Entlastungsbetrag Strom berechnen:

 

Hier können Sie Ihren Entlastungsbetrag Gas berechnen: