Aktuelle Informationen zur Soforthilfe (EWSG) sowie zur Strom- und Gaspreisbremse (StromPBG bzw. EWPBG)
1. Stufe: Soforthilfe Gas
Vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten wollte die Bundesregierung Gas- und Wärmekunden so schnell wie möglich finanziell entlasten. Gemäß § 2 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) erhielten betroffene Kunden eine einmalige Entlastung im Dezember 2022. Diese diente der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der regulären Gas- und Wärmepreisbremse.
2. Stufe: Energiepreisbremsen für Strom und Gas
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember die Gesetze zur Einführung der sogenannten Strompreisbremse sowie der Gas-/Wärmepreisbremse zugestimmt. Damit werden Verbraucher und Gewerbekunden entlastet.
Wie das funktioniert, erklärt Ihnen folgendes Video:
Wir werden die Entlastungen selbstverständlich an alle Kunden weitergeben. An dieser Stelle werden wir häufig gestellte Fragen zu den Preisbremsen beantworten. Bereits heute finden Sie hier ausführliche FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Link zu den FAQ zur Wärme- und Gaspreisbremse: FAQ Gaspreisbremse
Link zu den FAQ zur Strompreisbremse: FAQ Strompreisbremse
Hier können Sie Ihren Entlastungsbetrag Strom berechnen:
Hier können Sie Ihren Entlastungsbetrag Gas berechnen: