Aktuelle Informationen zur Soforthilfe (EWSG) sowie zur Strom- und Gaspreisbremse (StromPBG bzw. EWPBG)

 

1. Stufe: Soforthilfe Gas

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten wollte die Bundesregierung Gas- und Wärmekunden so schnell wie möglich finanziell entlasten. Gemäß § 2 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) erhielten betroffene Kunden eine einmalige Entlastung im Dezember 2022. Diese diente der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der regulären Gas- und Wärmepreisbremse.

 

2. Stufe: Energiepreisbremsen für Strom und Gas

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember die Gesetze zur Einführung der sogenannten Strompreisbremse sowie der Gas-/Wärmepreisbremse zugestimmt. Damit werden Verbraucher und Gewerbekunden entlastet.

Wie das funktioniert, erklärt Ihnen folgendes Video:

Wir werden die Entlastungen selbstverständlich an alle Kunden weitergeben. An dieser Stelle werden wir häufig gestellte Fragen zu den Preisbremsen beantworten. Bereits heute finden Sie hier ausführliche FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Link zu den FAQ zur Wärme- und Gaspreisbremse: FAQ Gaspreisbremse

Link zu den FAQ zur Strompreisbremse: FAQ Strompreisbremse

Hier können Sie Ihren Entlastungsbetrag Strom berechnen:

 

Hier können Sie Ihren Entlastungsbetrag Gas berechnen:

 

>

Aktuelle Nachrichten

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 37
Telefon
02359 / 2968-0
Fax
02359 / 2968-68
E-Mail
Besuchen Sie uns im
Service-Center
Thingslindestraße 22
Öffnungszeiten
Mo. bis Do. 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Störungs-Notdienst (24h erreichbar)
02359 / 555