Jedes Gasgerät ist auf die jeweilige Gasart eingestellt, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten. Wird die Gasart umgestellt, muss auch das Gerät angepasst werden. Geschieht dies nicht, können die Gasgeräte Schaden nehmen, kann der Betriebsort oder sogar das Leben des Anlagenbetreibers gefährdet sein. Als Netzbetreiber sind wir für die Sicherheit der Netze und der angeschlossenen Kunden verantwortlich. Um die Sicherheit in der Gasversorgung und beim Betrieb Ihrer Gasgeräte gewährleisten zu können, sind wir daher zur Anpassung Ihrer Gasgeräte verpflichtet. Ohne die Anpassung Ihrer Gasgeräte wären wir gezwungen, Ihren Gasanschluss zu sperren.
Um die Anpassung also möglichst schnell und sicher vornehmen zu können, erfassen wir vorher alle Gasgeräte, prüfen Sie auch Sicherheit und bestellen Materialien, die wir für Ihr Gasgerät für die Umstellung rechtzeitig benötigen. Daher ist es wichtig, uns schon im Vorhinein Zutritt zu Ihren Geräten zu gewähren. Wenn Sie lediglich einen Termin verpasst haben sollten, zum Beispiel weil Sie über längere Zeit nicht anwesend waren, können Sie uns gern im Erdgasbüro kontaktieren. Wir vereinbaren selbstverständlich einen Termin, zu dem Sie anwesend sein können.