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In ganz Deutschland wird die Gasversorgung sukzessive von L-Gas auf das sogenannte H-Gas umgestellt. In Kierspe soll dieser Schritt im Jahr 2022 erfolgen. Bis dahin müssen jedoch alle gasbetriebenen Geräte noch an die neue Gasqualität angepasst werden. Für die Umstellung und die Anpassung der Geräte ist der Betreiber der lokalen Gasnetze, ENERVIE Vernetzt, zuständig. Dieser kümmert sich zusammen mit seinen Projektpartnern Stadtwerke Kierspe, ENERVIE Service und dem Dienstleister U-Serve darum, dass die Umstellung für die Bürger möglichst problemlos über die Bühne geht.

Zum Zeitplan: Ab Februar 2018 werden alle betroffenen Bürger von ENERVIE Vernetzt noch einmal schriftlich kontaktiert. Nach einer Terminabstimmung werden dann die Mitarbeter von U-Serve ab April damit beginnen, die ersten Bürger für die Erfassung der Erdgasgeräte besuchen. Dieser Vorgang wird einige Monate dauern. Die eigentliche Umstellung der Gasart erfolgt dann im Sommer 2022.

Als Ihr Heimatversorger wollen wir Sie natürlich nicht mit dem Thema alleine lassen. Deshalb können Sie sich selbstverständlich bei Fragen und Problemen auch an Ihre Stadtwerke Kierspe wenden. Zusätzlich wird in der Zeit der Erhebungsarbeiten in unserem Service-Center an der Thingslindestraße 22 auch einen Ansprechpartner von ENERVIE Service für Fragen und Antworten vor Ort zur Verfügung stehen.

Aktuelle Meldungen zur Gasumstellung

  • Erfolgreiche Datenerhebung zur Erdgasumstellung

    Erfolgreiche Datenerhebung zur Erdgasumstellung

    Im letzten Jahr startete der örtliche Gasnetzbetreiber die Vorbereitungen zur Erdgasumstellung im Stadtgebiet Kierspe. Bevor im Jahr 2022 die Gasqualität im Netz von L- auf H-Gas umgestellt wird, galt es im ersten Schritt für ENERVIE Vernetzt in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Kierspe, bei den Gaskunden alle Gasgeräte zu erheben. Die Daten sind nun zu 100 Prozent erfasst. In den nächsten Tagen erhalten alle Gaskunden dazu ein Schreiben von ENERVIE Vernetzt, das den Abschluss der Erhebungsarbeiten bestätigt.

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Infos zur Umstellung

Anpassung - wie geht das?

Fragen und Antworten

  • Warum muss die Versorgung von L-auf H-Gas umgestellt werden?

    In Deutschland wurden Haushalte und Unternehmen bisher mit zwei Gasarten versorgt, nämlich mit L- und H-Gas. Die L-Gas-Vorkommen stammen aus Deutschland und den Niederlanden und gehen kontinuierlich zurück. Ab Oktober 2029 werden die Niederlande nach aktuellem Stand kein L-Gas mehr nach Deutschland exportieren. Deshalb müssen bis dahin alle Regionen, die bisher mit L-Gas versorgt wurden, schrittweise auf H-Gas umgestellt werden. H-Gas kommt unter anderem aus Ländern wie Norwegen, Dänemark, Großbritannien und Russland. Die dort vorhandenen H-Gas-Reserven garantieren eine verlässliche Gasversorgung für das gesamte Bundesgebiet.

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  • Was ist L- und was ist H-Gas?

    Die beiden Gasarten unterscheiden sich bezüglich ihrer chemischen Zusammensetzung und ihres Brennwerts. L-Gas (aus dem Englischen für „low calorific gas“) ist Erdgas mit einem niedrigen Brennwert und einem Methananteil von 79,8 bis 87 Volumenprozent. Es enthält zusätzlich mehr Stickstoff und Kohlendioxid als H-Gas. H-Gas (aus dem Englischen für „high calorific gas“) hat einen etwa 20 Prozent höheren Brennwert und einen Methananteil zwischen 87 und 99,1 Volumenprozent. Die Anteile von Stickstoff und Kohlendioxid sind dementsprechend geringer als beim L-Gas.

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  • Welche Regionen sind von der Umstellung betroffen?

    Betroffen sind alle Regionen, in denen zurzeit noch L-Gas verbraucht wird. Das sind vorwiegend der Norden und Westen Deutschlands mit den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Hessen. Meist ist nicht das gesamte Bundesland betroffen, sondern nur bestimmte Städte, Landkreise oder sogar auch nur bestimmte Stadtteile.

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  • Was bedeutet die Umstellung für mich als Gaskunden?

    Jeder Kunde mit einem Gasgerät – egal, von welchem Gasanbieter er beliefert wird – ist von der Umstellung betroffen. Denn abgesehen von der komplexen technischen Umstellung des Netzes müssen zusätzlich alle Gasverbrauchsgeräte wie Gasherde, Gasheizungen und Gasthermen sowie alle Industrieanlagen fachgerecht erhoben und angepasst werden. Zusätzlich werden diese Arbeiten in circa zehn Prozent der Fälle durch eine unabhängige Fachfirma kontrolliert, um die Qualität der durchgeführten Arbeiten zu gewährleisten.

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  • Warum muss mein Gerät auf H-Gas angepasst werden?

    Jedes Gasgerät ist auf die jeweilige Gasart eingestellt, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten. Wird die Gasart umgestellt, muss auch das Gerät angepasst werden. Geschieht dies nicht, können die Gasgeräte Schaden nehmen, darüber hinaus können der Betriebsort oder sogar das Leben des Anlagenbetreibers gefährdet sein. Als Netzbetreiber sind wir für die Sicherheit der Netze und der angeschlossenen Verbrauchsgeräte – und damit unserer Kunden – verantwortlich. Um die Sicherheit in der Gasversorgung und beim Betrieb Ihrer Gasgeräte gewährleisten zu können, sind wir daher zur Anpassung Ihrer Gasgeräte verpflichtet. Ohne die Anpassung Ihrer Gasgeräte wären wir gezwungen, Ihren Gasanschluss zu sperren, um die Sicherheit zu gewährleisten.

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  • Wann muss auf H-Gas umgestellt werden?

    Den genauen Zeitplan, welche Stadt in welchem Jahr mit der Erdgasumstellung an der Reihe ist, schreibt der sogenannte Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) vor. Dieser wird von den Fernleitungsnetzbetreibern unter Beteiligung der Bundesnetzagentur aufgestellt und mit den Verteilnetzbetreibern abgestimmt. Gemäß dieser Planung beginnen wir in Kierspe im April 2018 mit der Erhebung Ihrer Gasgeräte. Dies dauert etwa 13 Wochen. Ab Januar 2022 folgt dann voraussichtlich die eigentliche Umstellung auf H-Gas.

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  • Wer ist für die Erdgasumstellung verantwortlich?

    Verantwortlich für die reibungslose Erdgasumstellung in Altena, Hagen-Hohenlimburg und Dahl sowie in Kierspe, Lüdenscheid und Schalksmühle sind wir als Gasnetzbetreiber in diesen Netzgebieten. Da dies eine große, aber zeitlich begrenzte Aufgabe ist, die wir mit unserem eigenen Personal allein nicht bewältigen können, haben wir zertifizierte Fachunternehmen mit der Erhebung und Anpassung Ihrer Gasgeräte beauftragt. Die Gaslieferanten, zum Beispiel die Mark-E, die Stadtwerke Lüdenscheid oder die Stadtwerke Kierspe, sind zwar unsere Partner, haben jedoch im Grunde mit der Erdgasumstellung selbst nichts zu tun.

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  • Wie erfolgt die Anpassung meiner Gasgeräte?

    Die Arbeiten erfolgen in zwei Schritten mit einem Zeitabstand von einigen Monaten. Beim ersten Termin erfasst ein Mitarbeiter unserer qualifizierten Partnerunternehmen all Ihre Gasgeräte; beim zweiten Termin erfolgt dann die technische Umstellung Ihrer Geräte auf die neue Gasart. Bei rund zehn Prozent der Betroffenen wird jeweils nach der Erhebung oder Anpassung Ihrer Gasgeräte noch ein Termin zur Qualitätskontrolle durch ein weiteres unabhängiges Unternehmen notwendig sein. Denn wir von der ENERVIE Vernetzt wollen ganz sicher sein, dass alle Arbeiten zur Erhebung und Anpassung durch die Partnerfirmen unseren hohen Qualitätsstandards entsprechen und damit auch zu Ihrer vollsten Zufriedenheit ausgeführt wurden. Rechnen Sie mit einem Zeitaufwand zwischen 30 und 45 Minuten pro Gerät.

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  • Was genau passiert bei der Erhebung?

    Bei der Erhebung wird zunächst der Datenbestand überprüft, also geklärt, ob die Zählernummer, der Ansprechpartner vor Ort und der Anschlussnehmer korrekt sind. Anschließend werden die Leitungen, die Aufstellungen und die Installationen auf Mängel überprüft. Danach findet die eigentliche Erfassung des Gerätes statt, bei der die Daten zum Gasverbrauchsgerät aufgenommen sowie eine Funktionsprüfung und Abgasmessung durchgeführt werden. Abschließend wird Ihr Gasgerät mit einem Aufkleber versehen, welcher die erfolgreiche Erhebung bestätigt. Das Ganze dauert pro Grasverbrauchsgerät etwa 30 bis 45 Minuten.

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  • Was genau passiert bei der Anpassung?

    Bei der Anpassung wird ebenfalls zunächst der Datenbestand zu den Zählern überprüft. Danach wird der Zählerstand abgelesen und dokumentiert. Anschließend werden die Leitungen, die Aufstellungen und Installationen erneut auf Mängel überprüft. Nach einer kurzen Überprüfung des Gasgerätes wird die Anpassung anhand der jeweiligen Anpassungsmethode durchgeführt. Anschließend werden erneut eine Funktionsprüfung und eine Abgasmessung durchgeführt sowie eine Markierung „Angepasstes Gasverbrauchsgerät“ angebracht. Die Dauer hängt sehr stark vom Gerätetyp sowie der Anpassungsmethode ab, Sie sollten im Durchschnitt mit einer Stunde rechnen.

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  • Können alle meine Gasgeräte einfach angepasst werden oder gibt es Ausnahmen?

    In vereinzelten Fällen – bei sehr alten Anlagen – kann es vorkommen, dass eine Anpassung nicht möglich ist. Dies wird aber nur für eine sehr geringe Anzahl von Geräten gelten. Die Quote liegt bei unter einem Prozent, da die Gerätehersteller auch für die meisten älteren Anlagen passende Ersatzteile bereitstellen. Geräte, die nicht angepasst werden können, müssen ausgetauscht werden. Wir bieten Ihnen in diesem Fall gern eine kostenfreie Beratung zu Geräten und Fördermöglichkeiten für die Neuanschaffung an.

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  • Was passiert, wenn ein Mangel an meiner Anlage festgestellt wird?

    Wenn ein Mangel an Ihrer Anlage festgestellt wird, muss dieser beseitigt werden, da wir nur Gasgeräte anpassen dürfen, wenn die Betriebssicherheit gewährleistet ist. Sie erhalten von uns dazu eine Mängelkarte, die Sie Ihrem Vertragsinstallateur zur Reparatur vorlegen können. So wissen Sie genau, welche Mängel Ihre Anlage aufweist, und Sie können diese zielgerichtet beheben lassen. Auch wenn es Sie zunächst vielleicht nicht erfreuen mag – werden Fehlfunktionen rechtzeitig erkannt und behoben, verlängert sich die Lebensdauer Ihrer Geräte. Lassen Sie die Mängelkarte von Ihrem Installateur abzeichnen und senden Sie diese an uns zurück. Wir melden uns dann mit einem neuen Termin bei Ihnen.

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  • Kann der Anpassungsmonteur gleichzeitig eine Wartung an meinem Gerät vornehmen?

    Nein, das ist leider nicht möglich. Die spezialisierten Fachunternehmen sind dafür nicht zuständig. Für die Wartung Ihrer Gasgeräte beauftragen Sie oder Ihr Vermieter wie gewohnt einen Installateur.

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  • Wie erfahre ich von den Terminen?

    Keine Sorge, Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir schreiben Sie rechtzeitig persönlich an und erklären Ihnen noch einmal den Ablauf der Erdgasumstellung. In einem zweiten Schreiben, etwa drei Wochen im Vorfeld der Erhebung, nennen wir Ihnen einen Termin, zu dem ein Monteur zu Ihnen kommt. Wurden Sie für eine Stichprobe zur Erhebung ausgewählt, erhalten Sie dazu ein weiteres Schreiben mit einem geplanten Termin. Bitte betrachten Sie diese Termine grundsätzlich als verbindlich. Hier auf unserer Internetseite halten wir Sie zusätzlich mit den wichtigsten Informationen auf dem Laufenden. Sollen Sie noch persönliche Fragen haben, können Sie uns ab dem 19.02.2018 im Erdgasbüro bei den Stadtwerken Kierspe besuchen oder anrufen. Der Zeitraum für die Anpassung der jeweiligen Gasgeräte wird nach der Erhebung festgelegt. Grundsätzlich planen wir in Kierspe die Anpassung ab Januar 2022. Sie erhalten dann etwa drei bis sechs Monate vorher nähere Informationen zum Ablauf und abermals einen Termin mit einem Schreiben etwa drei Wochen im Voraus.

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  • Was passiert, wenn ich den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen kann?

    Sie erhalten für jede unserer Tätigkeiten, die wir bei Ihnen vornehmen müssen, jeweils einen Termin. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sprechen Sie persönlich einen neuen Termin mit unserem Erdgasbüro ab oder nutzen Sie die angegebenen Kontaktwege auf den Terminanschreiben, um einen neuen Termin für den Besuch zu vereinbaren. Falls Sie bereits im Vorfeld wissen, dass Sie in einem der genannten Zeiträume für längere Zeit abwesend sind, bitten wir vorab um eine Information an unser Erdgasbüro.

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  • Was passiert, wenn ich den Monteuren den Zutritt verweigere?

    Jedes Gasgerät ist auf die jeweilige Gasart eingestellt, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten. Wird die Gasart umgestellt, muss auch das Gerät angepasst werden. Geschieht dies nicht, können die Gasgeräte Schaden nehmen, kann der Betriebsort oder sogar das Leben des Anlagenbetreibers gefährdet sein. Als Netzbetreiber sind wir für die Sicherheit der Netze und der angeschlossenen Kunden verantwortlich. Um die Sicherheit in der Gasversorgung und beim Betrieb Ihrer Gasgeräte gewährleisten zu können, sind wir daher zur Anpassung Ihrer Gasgeräte verpflichtet. Ohne die Anpassung Ihrer Gasgeräte wären wir gezwungen, Ihren Gasanschluss zu sperren. Um die Anpassung also möglichst schnell und sicher vornehmen zu können, erfassen wir vorher alle Gasgeräte, prüfen Sie auch Sicherheit und bestellen Materialien, die wir für Ihr Gasgerät für die Umstellung rechtzeitig benötigen. Daher ist es wichtig, uns schon im Vorhinein Zutritt zu Ihren Geräten zu gewähren. Wenn Sie lediglich einen Termin verpasst haben sollten, zum Beispiel weil Sie über längere Zeit nicht anwesend waren, können Sie uns gern im Erdgasbüro kontaktieren. Wir vereinbaren selbstverständlich einen Termin, zu dem Sie anwesend sein können.

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  • Wie erkenne ich die Monteure?

    Damit Trickbetrüger keine Chance haben, beachten Sie bitte Folgendes. Sie erhalten niemals unangekündigte Besuche von unseren Monteuren. Wir informieren Sie immer vorab mit einem persönlich adressierten Schreiben. Sie erkennen die Mitarbeiter und ihre Fahrzeuge an unserem Zeichen für die Umstellung von L- auf H-Gas zusammen mit unserem Logo sowie den Logos unserer Partner. Der beauftragte Monteur weist sich zudem mit Mitarbeiterausweis, Lichtbildausweis und Ihrer persönlichen PIN aus unserem persönlich an Sie adressierten Anschreiben zur Ankündigung unseres Besuchs bei Ihnen aus. Außerdem stellen wir Ihnen keine Kosten für Arbeitsstunden oder Material in Rechnung. Und: Wenn Sie dennoch Zweifel haben, rufen Sie bei uns im Erdgasbüro oder in der nächsten Polizeidienststelle an und lassen Sie sich die Richtigkeit des Besuchs bestätigen.

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  • Entstehen für mich Kosten?

    Die Erhebung und die Anpassung Ihrer Gasgeräte sind für Sie kostenfrei. Die Kosten tragen wir als Ihr Gasnetzbetreiber. Die den Netzbetreibern entstandenen Kosten für die bundesweite Erdgasumstellung fließen in die Netzentgelte ein. Die Kosten werden somit später auf alle erdgasversorgten Haushalte und Unternehmen in Deutschland gleichermaßen umgelegt, egal ob diese zuvor L- oder H-Gas bezogen haben. Das ist gesetzlich so geregelt. Diese solidarisch getragenen Kosten der Erdgasumstellung sind dadurch für den Einzelnen so gering, dass sie pro Haushalt kaum ins Gewicht fallen. Sie betragen beispielsweise bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 kWh pro Haushalt maximal zwei bis drei Euro im Hauptumstellungsjahr 2025.

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  • Steigt mein Gaspreis durch die Umstellung?

    Nein, Sie zahlen nach der Umstellung nicht mehr, aber auch nicht weniger. Zwar kostet H-Gas mehr als L-Gas, doch durch den höheren Energiegehalt wird weniger Gas verbraucht und somit gleicht sich der höhere Preis für H-Gas wieder aus. Denn Sie zahlen nicht die Menge des verbrauchten Gases, sondern die darin enthaltene Energiemenge. Um eine korrekte Verbrauchsabrechnung durch die Umstellung zu gewährleisten, lesen wir unmittelbar nach der Umstellung Ihren Verbrauch ab (Zwischenablesung).

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  • Wird die Gasversorgung während der Umstellung unterbrochen?

    Nein, die Gasversorgung ist zu keiner Zeit unterbrochen. Die Anpassung Ihrer Geräte wird mit der Umstellung des Erdgasnetzes koordiniert, sodass alle Gasgeräte, die an einer Leitung angeschlossen sind, entsprechend der Anpassungsmethode rechtzeitig angepasst werden. Bei der Umstellung der Gasgeräte wird die Leitung mit H-Gas befüllt und Sie nutzen Ihre Geräte ganz normal weiter.

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